Wohnungs­räumung nach Todesfall: Das ist zu tun

05/03/2024, 18:50

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ohnehin eine belastende Situation. Muss auch noch die Wohnung aufgelöst werden, kann dies schnell überfordernd sein. Wir zeigen dir, was bei einer Wohnungsräumung im Todesfall zu tun ist und wie eine professionelle Haushaltsauflösung unterstützen kann.

Wohnungs­räumung nach Todesfall: Das ist zu tun
Wohnungs­räumung nach Todesfall: Das ist zu tun


Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist zweifellos eine schwierige Situation und emotional sehr belastend. Neben der Bewältigung des Verlustes müssen sich die Angehörigen um viele organisatorische Angelegenheiten kümmern, darunter auch die Räumung der Wohnung oder des Hauses - insbesondere wenn der Verstorbene allein gelebt hat. Die Wohnungsauflösung ist für die Angehörigen oftmals besonders schwer, weil man sich nochmals intensiv mit dem persönlichen Besitz des Verstorbenen auseinandersetzt. 

Von Haushaltsgegenständen bis hin zu Kleidung - allesamt persönliche Gegenstände, die für die verstorbene Person von grosser Bedeutung waren. Allerdings kann die Haushaltsauflösung auch ein wichtiger Schritt im Trauerprozess sein - es ermöglicht den Angehörigen, sich von materiellen Dingen zu lösen und Platz für Erinnerungen zu schaffen.

Die rechtliche Grundlage einer Wohnungs­auflösung im Todesfall

Im Todesfall tritt in der Schweiz die gesetzliche Erbfolge ein. In der Regel sind das die direkten Angehörigen wie Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sämtliche Forderungen und Pflichten des Verstorbenen gehen auf die Erben über. Dazu zählt auch das Mietverhältnis, denn das erlischt im Todesfall nicht automatisch. Das bedeutet unteranderem, dass der Mietvertrag auf die Erben übergeht und diese die offenen Monatsmieten bezahlen müssen. Damit nicht unnötige Kosten anfallen, sollten Erben den bestehenden Mietvertrag des Verstorbenen möglichst innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächst möglichen Kündigungstermin auflösen.

Je nach Kanton sind die Kündigungstermine unterschiedlich - in der Regel gibt es zwei Termine pro Jahr, einer im Frühling und einer im Herbst. Sollten im Mietvertrag anderweitige vertragliche Vereinbarungen festgelegt sein (z.B. Mindestmietdauer von zwei Jahren), so gelten diese beim Tod eines Mieters bzw. einer Mieterin nicht und die Wohnung kann gemäss den gesetzlichen Fristen von drei Monaten auf den nächst möglichen Kündigungstermin aufgelöst werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass dem Vermieter Nachmieter vorgeschlagen werden - dadurch kann sich die Kündigungsfrist um einiges verkürzen.

Es gilt zu beachten, dass alle Erben unterschreiben müssen, damit die Kündigung rechtskräftig ist.

Wohnungs­auflösung selber vornehmen

Zur Bewältigung der Trauer kann es für einige Angehörige hilfreich sein, die Wohnung und den Haushalt der verstorbenen Person selber aufzulösen. Dadurch können in Ruhe nochmals alle Gegenstände durchforstet und entschieden werden, was behalten oder entsorgt wird. Du möchtest die Wohnung selber auflösen? Dann erstellst du dir am besten vorgängig eine Checkliste, damit du die Entrümpelung der Wohnung bzw. des Hauses speditiv und koordiniert durchführen kannst:

Vorgehen

Informiere dich über die Kündigungsfrist der Wohnung bzw. bis wann die Wohnung geräumt sein muss. Gibt es weitere wichtige Termine wie anstehende Renovierungsarbeiten, Abholtage oder Öffnungszeiten für die Entsorgung von Sperrmüll, die du in deinem Zeitplan berücksichtigen solltest? Zudem solltest du dir überlegen, ob du dir ein paar Ferientage nehmen möchtest, damit du für die Wohnungsauflösung genügend Zeit hast.

Plane dir genügend Zeit ein, um wertvolle Gegenstände und wichtige Dokumente zu sichten und zu sortieren. Oftmals finden sich Erinnerungsstücke wie Fotoalben, die man gerne nochmals anschaut und dabei etwas die Zeit vergisst. Überlege dir, was du behalten, verkaufen bzw. verschenken oder entsorgen möchtest. Besprich das auch mit den anderen Erben, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, wenn gewisse Gegenstände der verstorbenen Person voreilig verkauft oder entsorgt wurden.

Achte beim Ausmisten darauf, dass du alles bereits so gut wie möglich sortierst. Dadurch sparst du später Zeit beim Entsorgen und deine Helfer wissen genau, was zu tun ist. Du kannst beispielsweise alle Möbel, die du verkaufen möchtest, in ein Zimmer stellen - Dinge zur Entsorgung in ein anderes Zimmer usw.

Gut erhaltene Möbel oder andere Gegenstände aus dem Haushalt lassen sich oftmals gut online verkaufen. Falls es bereits Nachmieter für die Wohnung oder das Haus gibt, kannst du anfragen, ob diese vielleicht bestimmte Dinge übernehmen möchten. 

Tipp: Frage unbedingt auch bei einer karitativen Einrichtung wie einem Brockenhaus an - diese holen die Möbel teilweise direkt bei der Wohnung ab und verkaufen diese zu fairen Preisen weiter. Allerdings erhältst du üblicherweise keinen Verkaufserlös, da du die Möbel dem Brockenhaus spendest.

Achte bei der Entsorgung auf folgende Punkte:

  • Elektrogeräte, Lampen und Altmetall kannst du kostenlos bei einer Recyclingsammelstelle zurückgeben.
  • Sperrgut wie grosse Möbel, Teppiche oder Matratzen kannst du bei einem Entsorgungshof abgeben - die Entsorgung ist kostenpflichtig und erfolgt in der Regel nach Material und Gewicht.
  • Kleidung kannst du in die Altkleidersammlung geben z.B. einem Kleidercontainer von TEXAID – die dafür vorgesehenen Säcke werden regelmässig mit der Post zugestellt. Alternativ kannst du auch einen normalen reissfesten Sack benutzen.

Professionelle Haushaltsauflösung durchführen lassen

Die Haushaltsauflösung eines geliebten Menschen ist nicht nur mit viel Arbeit verbunden, sondern kann auch eine emotionale Herausforderung für die Hinterbliebenen sein. In diesem Fall kannst du eine professionelle Firma wie ein Umzugsunternehmen mit der Entrümpelung bzw. Wohnungsauflösung beauftragen. Passende Informationen und Unterstützung rund um das Thema Umzug findest du hier. Wir empfehlen dir verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen - es lohnt sich, einen Pauschalpreis für die Wohnungsräumung zu vereinbaren. In der Regel richtet sich der Preis nach der Wohnungsgrösse, der Zugänglichkeit / Umgebung der Immobilie (z.B. Lift vorhanden) sowie der Art der zu entsorgenden Gegenstände (z.B. zusätzlich anfallende Kosten für die fachgerechte Entsorgung).

Es kann sich lohnen, dass du vor der professionellen Wohnungsauflösung selber noch durch den Hausrat gehst und aussortierst, was du behalten möchtest und was nicht. Einerseits kannst du so sicherstellen, dass nichts ungewollt entsorgt wird. Andererseits kann sich das auch auf den Preis der Haushaltsauflösung auswirken. Auf jeden Fall solltest du mit dem Dienstleister vorgängig eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen, damit ihr gemeinsam besprechen könnt, was entsorgt und mitgenommen werden kann oder was zum Verkauf steht.

Falls die emotionale Belastung zu gross ist, kannst du auch eine professionelle Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung durchführen lassen, ohne nochmals selbst die Wohnung zu sichten. In diesem Fall wird die Firma den gesamten Haushalt entrümpeln und sämtliche Dinge entsorgen. Allerdings gibt es auch Firmen, die bei der Haushaltsauflösung wertvolle Gegenstände identifizieren und auch gleich den Verkauf organisieren. 

Gegenstände einlagern

Du kannst dich von gewissen Dingen noch nicht trennen, hast bei dir Zuhause aber keinen Platz dafür? Dann kannst du diese auch vorübergehend in einer Self Storage Box einlagern. Somit hast du nochmals in Ruhe Zeit, dir Gedanken über die verbliebenen Habseligkeiten zu machen. Bei Zebrabox erhältst du ganz einfach und flexibel einen Lagerraum für die Zwischenlagerung. Mit unserem Volumenrechner kannst du ganz einfach herausfinden, wie viel Lagerraum du ungefähr benötigst. Du hast unterdessen Zuhause Platz geschafft und brauchst den Lagerraum nicht mehr? Dann kannst du ihn schnell und unkompliziert wieder kündigen. Solltest du zukünftig wieder einmal einen Lagerraum benötigen, dann finden wir mit unseren schweizweiten Standorten ganz bestimmt einen freien Platz für dich.